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   Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 23.03.2018 - 1 KO 1/18   

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https://dejure.org/2018,89647
Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 23.03.2018 - 1 KO 1/18 (https://dejure.org/2018,89647)
Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, Entscheidung vom 23.03.2018 - 1 KO 1/18 (https://dejure.org/2018,89647)
Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, Entscheidung vom 23. März 2018 - 1 KO 1/18 (https://dejure.org/2018,89647)
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  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 10/16

    Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber

    Auszug aus Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 23.03.2018 - 1 KO 1/18
    Wahlen auf betrieblicher oder Unternehmensebene müssen von komplexen Auslegungs- oder Abgrenzungsstreitigkeiten schon deshalb ferngehalten werden, um nicht ausufernde Anfechtungsverfahren zu befördern (vgl. BAG v. 25.10.2017, 7 ABR 10/16).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 23.03.2018 - 1 KO 1/18
    So wird ein solcher Eingriff regelmäßig nur dann als zulässig angesehen, wenn schwere Fehler im Wahlverfahren und seiner Durchführung vorliegen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht nur zur Anfechtbarkeit sondern zur Nichtigkeit der Wahl führen können (vgl. BAG v. 27.7.2011, 7 ABR 61/10; LAG Hamm v. 31.8.2016, 7 TaBVGa 3/16).
  • LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16

    Abbruch der Betriebsratswahl wegen einer unternehmensweiten Abstimmung zur Wahl

    Auszug aus Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 23.03.2018 - 1 KO 1/18
    So wird ein solcher Eingriff regelmäßig nur dann als zulässig angesehen, wenn schwere Fehler im Wahlverfahren und seiner Durchführung vorliegen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht nur zur Anfechtbarkeit sondern zur Nichtigkeit der Wahl führen können (vgl. BAG v. 27.7.2011, 7 ABR 61/10; LAG Hamm v. 31.8.2016, 7 TaBVGa 3/16).
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